Begutachtung

Jeder eingereichte Fachartikel wird einer zweifachen anonymen Begutachtung unterzogen. Die Auswahl der Gutachter obliegt der Schriftleitung, wobei sie sich vom Herausgeberkomitee beraten lassen kann. Die Gutachter wechseln und sind weder auf Österreich, noch auf den deutschen Sprachraum beschränkt. Die Gutachter eines Bandes (auch jene der dafür eingereichten und letztlich nicht publizierten Artikel) sind im jeweiligen Band genannt. Die gutachterliche Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.